| Die Kosten eines Zivilprozesses setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen. Die gerichtlichen Kosten sind vor allem die Gerichtsgebühren sowie die Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Außergerichtliche Kosten sind die Kosten der von den Parteien hinzugezogenen Rechtsanwälte und weitere den Parteien entstandene Aufwendungen. Die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Die gesamten Kosten des Prozesses trägt die unterlegene Partei, bei einem teilweisen Unterliegen bzw. Obsiegen werden die Kosten geteilt. Endet der Prozess ohne Urteil, z.B. durch Klagerücknahme, Vergleich oder Erledigung, kann es allerdings zu einer anderen Kostenverteilung kommen. |
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Beispiel eines Prozesskostenrisikos im Zivilverfahren*): |
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Streitwert |
Kosten 1. Instanz |
Kosten 2. Instanz |
Gesamtkostenrisko 1 + 2.
Instanz |
| € 5.000 |
€ 2.201 |
€ 2.537 |
€ 4.738 |
| € 10.000 |
€ 3.527 |
€ 4.070 |
€ 7.597 |
| € 30.000 |
€ 5.577 |
€ 6.458 |
€ 12.035 |
| €
50.000 |
€
7.639 |
€
8.842 |
€ 16.481 |
| € 100.000 |
€ 10.671 |
€ 12.494 |
€ 23.165 |
| €
500.000 |
€
26.741 |
€
31.836 |
€ 58.577 |
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| *)
Beiderseitige Anwalts- und Gerichtskosten im einem Zivilprozess nach
RVG. Dazu kommen noch die Kosten der Beweisaufnahme (Sachverständigengutachten,
Fahrtgeld, Zeugenauslagen, etc.). Stand: Juni 2008, ohne Gewähr |
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