Beispiele aus der Anwaltshaftung

Klageabweisung

Falscher Rat

Arbeitsgericht

Herr X wurde von seinem Anwalt in ein Berufungsverfahren geführt. Nachdem die 1. Instanz verloren war, sagte der Anwalt, das Urteil kann keinen Bestand haben, bitte vereinbaren Sie einen Termin, ich werde Ihnen mehrere Gründe darlegen, warum die 1. Instanz angefochten werden muss. Herr X ließ Berufung einlegen und das Gericht der Berufungsinstanz schrieb nach einiger Zeit, die Berufung wird nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da die Sache keine Erfolgsaussicht habe. Herr X ist sehr verwundert, weshalb der Anwalt nicht von der Berufung abgeraten hat, wenn es für die Berufungsinstanz so klar war, dass das Berufungsgericht nichtmal eine mündliche Verhandlung anberaumt Herr F. hat sich eine Eigentumswohnung gekauft. Nach Einzug erhält er Kenntnis von Mängeln. Er geht zum Anwalt, der Anwalt rät ihm vor Gericht zu ziehen. Bei Gericht verliert Herr F. den Prozess. Nun muß F. hohe Anwalt- und Gutachterkosten bezahlen, obwohl ihm sein Anwalt zu einem Rechtsstreit geraten hat.

 

Frau J klagt gegen ihren Arbeitgeber auf Zahlung von ausstehendem Lohn. In der Verhandlung weist der Vorsitzende den Anwalt darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung hier Ausschlußfristen greifen. Die Klage wird abgewiesen. Frau J kann nicht verstehen, weshalb der Anwalt die Rechtsprechung nicht kannte und ihr nicht von der Klage abgeraten hat, die aus Rechtsgründen verloren ging.