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Herr X wurde von seinem Anwalt in ein Berufungsverfahren
geführt. Nachdem die 1. Instanz verloren war, sagte der Anwalt, das
Urteil kann keinen Bestand haben, bitte vereinbaren Sie einen Termin,
ich werde Ihnen mehrere Gründe darlegen, warum die 1. Instanz
angefochten werden muss. Herr X ließ Berufung einlegen und das Gericht der Berufungsinstanz schrieb nach einiger Zeit, die Berufung wird nach § 522
Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da die Sache keine Erfolgsaussicht habe. Herr
X ist sehr verwundert, weshalb der Anwalt nicht von der Berufung
abgeraten hat, wenn es für die Berufungsinstanz so klar war, dass das
Berufungsgericht nichtmal eine mündliche Verhandlung anberaumt |
Herr F. hat sich eine Eigentumswohnung
gekauft. Nach Einzug erhält er Kenntnis von Mängeln. Er geht zum Anwalt,
der Anwalt rät ihm vor Gericht zu ziehen. Bei Gericht verliert Herr F. den Prozess. Nun muß F. hohe Anwalt- und Gutachterkosten bezahlen, obwohl
ihm sein Anwalt zu einem Rechtsstreit geraten hat. |
Frau J klagt gegen ihren Arbeitgeber auf
Zahlung von ausstehendem Lohn. In der Verhandlung weist der Vorsitzende
den Anwalt darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung hier
Ausschlußfristen greifen. Die Klage wird abgewiesen. Frau J kann nicht
verstehen, weshalb der Anwalt die Rechtsprechung nicht kannte und ihr
nicht von der Klage abgeraten hat, die aus Rechtsgründen verloren ging.
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